Allgemeine Einkaufsbedingungen
§ 1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Ort unserer jeweiligen Handelsniederlassung.
§ 2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Gera, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht.
§ 3 Vertragsinhalt
Alle Einkäufe werden nur zu bestimmten Lieferterminen, Mengen, Artikeln und Qualitäten abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Block- oder Rahmenaufträge sind jedoch zulässig. Diese können in Durchführungsbestimmungen geregelt werden. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur im beiderseitigen Einverständnis zulässig.
§ 4 Bestellung und Auftragsannahme
Bestellungen schriftlich und/oder telefonisch sind in jedem Fall unverzüglich zu bestätigen. Abweichende Auftragsbestätigungen sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen.
§ 5 Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich frei Haus auf Gefahr des Verkäufers. Die Versandkosten trägt der Verkäufer. Anderslautende Lieferbedingungen können in Einzelverträgen festgelegt werden. Teilsendungen sind nur mit unserer Zustimmung statthaft. Ohne ordnungsgemäße Versandpapiere behalten wir uns vor, die Annahme der Sendung zu verweigern. Als Tag der Lieferung/Leistung gilt der Tag der Abnahme der Lieferung und/oder der Leistung.
§ 6 Liefertermin
Wir fordern genaueste Einhaltung der Liefertermine. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, so können wir Nachlieferung verlangen. Die Nachlieferungsfrist beträgt höchstens 3 Tage. Bei Fristüberschreitung berechnen wir ab dem 4.Tag – 8.Tag Schadenersatz in Höhe von 10% der vereinbarten Nettoeinkaufssumme, ab dem 9.-13.Tag Schadenersatz in Höhe von 20 % der vereinbarten Nettoeinkaufssumme. Bei Fixgeschäften behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Davon unberührt bleiben weitergehende Ansprüche für alle unmittelbaren und mittelbaren Kosten und auf Ersatz aller wirtschaftlichen Nachteile, die uns auf Grund der vorgenannten Mängel der Lieferung entstehen und über den pauschalen Schadensersatz hinausgehen.
Ist wegen einer Lieferverzögerung eine andere als vereinbarte Versandart notwendig, so hat die daraus entstehenden Kosten in jedem Fall der Verkäufer zu tragen.
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§ 7 Unterbrechung der Lieferung
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretenden Umständen wird die Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 4 Wochen verlängert.
§ 8 Mängelrüge
Mängelrügen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung vorgenommen. Bei Beanstandungen haben wir das Recht auf Gewährleistungsansprüche. Wir behalten uns vor, die Art des Gewährleistungsanspruches nach unserem Ermessen festzulegen. Für jede Reklamation berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 Euro!
§ 9 Zahlungen
Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl durch Scheck, Überweisung oder in Aufrechnung mit Gegenforderungen. Wir zahlen unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben und unter Ausnutzung eines vereinbarten Skontos, jeweils zum 15. des der Lieferung folgenden Monates, soweit nicht einer anderen Zahlungsvereinbarung von uns zugestimmt wurde.
§ 10 Freistellungserklärung
Für den Fall, dass von uns gekaufte Produkte unter Schutzrechte Dritter fallen und gegenüber uns aus solchen Schutzrechten Rechte geltend gemacht werden, stellt der Verkäufer uns von all diesen Ansprüchen frei.
§ 11 Geltungsbereich
Unsere Bestellungen erfolgen auf Grund unserer allgemeinen Einkaufsbedingungen. Anderslautende formularmäßige Bedingungen des Lieferanten sind nur dann gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 12 Wirksamkeitsklausel
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer Einkaufs-bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Breckle Matratzenwerk Weida GmbH
Stand 01/2019

